Sonstige Funktionsträger im Ortsverband

Neben den zahlreichen Erstfunktionen im Ortsverband gibt es auch viele Zusatzfunktionen im Ortsverband, die man in Zweitfunktion ausführen kann. Hierbei handelt es sich um Funktionen die sich auf den Ortsverband beziehen und um Funktionen, die man für den kompletten Geschäftsführerbereich übernimmt. Im THW Ortsverband Kutenholz sind folgende Funktionen vergeben:

Der Bereichsausbilder Kraftfahrer

Zuständig für die Ausbildung der angehenden Kraftfahrer (m/w) im THW.

 Der Bereichsausbilder Kraftfahrwesen ist für die Aus- und Fortbildung der Kraftfahrer auf der Regionalstellen-Ebene zuständig. Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben arbeitet der Bereichsausbilder eng mit dem Bürosachbearbeiter Ausbildung der Regionalstelle  zusammen.

Der Ausbilder Kraftfahrwesen vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Betrieb von Einsatzfahrzeugen und -Anhängern bei Einsätzen, Übungen und Versorgungsfahrten
  • Handhabung von THW-spezieller Sonderausstattung
  • Fahrzeugdienstanweisung für das THW
  • Gefahrgutverordnung Straße - GGVS -
  • Haftung des Kraftfahrers u. Halters
  • Besondere Regelungen der StVO (Wege-/ Sonderrechte, geschl. Verband, etc.)
  • Kraftfahrzeug-Technik
  • Praktische Fahrausbildung (Straße/Gelände)
  • Wartung u. Pflege der Kraftfahrzeuge

Der Sicherheitsbeauftragte

Die Zusatzfunktion des Sicherheitsbeauftragten.

Der Sicherheitsbeauftragte berät und unterstützt den Ortsbeauftragten und die Führungskräfte bei der Durchführung des Unfallschutzes. Er vergewissert sich insbesondere von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen fortlaufend.

Aufgaben:

  • Dem Sicherheitsbeauftragten obliegen folgende Aufgaben: Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den Ortsbeauftragten.
  • Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (besonders auch der neu aufgenommenen Helfer) in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
  • Überwachung von Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen sowie von technischen und sonst. technischen Hilfeleistungen zur Aufdeckung von Gefahrenquellen.

Überprüfung bzw. Überwachung:

  • der technischen Schutzeinrichtungen des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer
  • der Mängelbeseitigung
  • der Eintragung im "Tagebuch für Unfallhilfe".
  • Erstellung, Führung und Auswertung von Unfallanzeigen und -meldungen sowie der OV-Unfallstatistik.
  • Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sowie Organisation entsprechender Maßnahmen.

Die Bereichsausbilder/in Atemschutz

Die Funktion des Bereichsausbilder Atemschutz ist  berechtigt angehende Atemschutzgeräteträger aus dem Ortsverband und dem Geschäftsführerbereich eigenständig auszubilden.

In Ihrer Funktion obliegen ihr folgende Aufgaben:

  • Prüfen und warten der Atemschutzgeräte
  • Führen des Gerätenachweises
  • Beratung des Ortsbeauftragten im Fachbereich Atemschutz
  • Kontrolle der persönlichen Atemschutznachweise
  • Überwachung, Lagerung und Verwaltung der Atemschutzgeräte, sowie Terminüberwachung und Veranlassung der Geräteprüfung
  • Durchführen der Aus- und Fortbildung im Bereich Atemschutz