Anschrift
THW Helfervereinigung Kutenholz e.V.
27449 Kutenholz
Heerloge 43
Tel: 04762-921200
Das Telefon ist nur an Dienstzeiten besetzt
s. Terminkalender OV Kutenholz
Vorstand
Vorsitzender: Ingo Wohlers
Stellv. Vorsitzender: Patrick Bock
Schatzmeister: Bjarne Plate
Schriftführer: Marcel Bruns
THW Helfervereinigung Kutenholz e.V.
Viele Menschen wollen helfen, können aber aus verschiedenen Gründen nicht in den aktiven THW-Dienst eintreten.
Sie können aber Spenden oder Mitglied werden .
Die THW Helfervereinigung Kutenholz e.V. ist ein eingetragener Verein, der gemeinnützig durch seine Unterstützung im Katastrophenschutz / Bevölkerungsschutz und durch die Förderung der THW-Jugend durch das örtliche Finanzamt anerkannt ist.
Der Helferverein unterstützt und fördert die Tätigkeiten und Ausstattung des Ortsverbandes Kutenholz. Durch den Helferverein können nützliche, zusätzliche Beschaffungen durchgeführt werden, die der Ortsverband selbst nicht durchführen kann; sei es mangels finanzieller Mittel oder auf Grund der für ihn geltenden Haushalts- und Beschaffungsregelungen. Die Helferergewinnung und -erhaltung ist zudem ein wichtiges Ziel, um zum einen weitere Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur Mitarbeit zu motivieren und die Motivation dann zu erhalten. Ziel ist es, die Kameradschaft im OV dahingehend zu unterstützen und zu fördern, damit der/die Helfer/in gerne zum THW kommt und auch lange erhalten bleibt. Insbesondere wird dabei die THW-Jugendgruppe materiell und finanziell unterstützt, damit sie mit viel Spaß lernen zu Helfen und sich für andere einzusetzen. Mitglieder erhalten einen verbesserten Versicherungsschutz (Unfallschutz) während des Einsatzes und der Ausbildung.
Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Tostedt (VR 100347)
Spenden Konto Nummer
Bankverbindung:
Kreissparkasse Stade
Kto. Nr. 4713 42
BLZ: 2415 1116
IBAN: DE28 2415 1116 0000 4713 42
Mitglied in der Helfervereinigung
Wir unterteilen die Mitglieder in:
Aktive Mitglieder
Als aktive Mitglieder werden alle natürlichen Personen bezeichnet, die neben der Mitgliedschaft in der Helfervereinigung auch aktive Helfer im Technischen Hilfswerk sind. Sie genießen als Mitglied neben der gesetzlichen Unfallversicherung des THW die erweiterten Versicherungsleistungen der Helfervereinigung.
Fördernde Mitglieder
Als fördernde Mitglieder werden alle natürlichen und juristische Personen bezeichnet, die nicht aktive Helfer im THW sind, trotzdem aber die ehrenamtlichen Tätigkeiten des Katastrophenschutzes unterstützen wollen. Die fördernden Mitglieder sind zumeist Angehörige von Helfern oder ortsansässigen Unternehmen.
Die erbrachten Leistungen gegenüber der THW-Helfervereinigung in Form der Mitgliedsbeiträge sowie die Einbringung von Sach- und Geldspenden zur Unterstützung der Projektarbeit können von fördernden Mitgliedern steuerlich gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.