Informationen zur allgemeinen Tauglichkeitsuntersuchung im THW (G26.1)

Zweck der Untersuchung

Dies dient dem Schutz des Arbeitnehmers (hier gleichzusetzen mit dem THW-Angehörigen), da durch eine solche Untersuchung mögliche gesundheitliche Einschränkungen erkannt und dadurch Gefährdungen ausgeschlossen werden. Weiterhin soll durch die Untersuchung der gesundheitliche Zustand des THW-Angehörigen festgestellt und dokumentiert werden und bei einem Dienstunfall als Grundlage für die Feststellung möglicher bleibender Schäden und damit Schadenersatz- und Rentenansprüchen dienen. Die erstmaligen Untersuchungen müssen jeweils vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit durchgeführt werden!

Ermächtigte Ärzte

Diese Untersuchungen dürfen nur von besonderen hierzu ermächtigten Ärzten mit dem Schwerpunkt Arbeitsmedizin durchgeführt werden. Der eigene Hausarzt ist hierzu in der Regel nicht ermächtigt.

Untersuchungsinhalte

Die Allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung im THW (G26.1) wird nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt:

  • Inhalte: allg. ärztliche Untersuchung, Lungenfunktionstest, Sehtest, Hörtest, Urintest, Blutuntersuchung (Blutbild, Leberwerte, Zucker)
  • Wiederholung: einmalig bei Aufnahme in das THW, Wiederholung nur bei konkreten Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung.

Eine erneute Untersuchung innerhalb der Untersuchungsfristen kann beiderseits bei Vorliegen akuter Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung erfolgen.

Kosten

Die Kosten für die arbeitsmedizinischen Untersuchungen trägt das THW.

Untersuchungsergebnis

Das allgemeine Untersuchungsergebnis erhalten das THW und der Helfer. Als Ergebnis der Untersuchung gibt es vier Möglichkeiten:

  • keine gesundheitlichen Bedenken
  • keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Brillenträger)
  • befristete gesundheitliche Bedenken (z.B. bei einer akuten Erkrankung mit Genesungsaussichten, fehlender Fitness o.ä.)
  • dauernde gesundheitlichen Bedenken

Detailangaben zum Gesundheitszustand unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und sind dem THW gegenüber im Detail daher nicht zu machen. Sofern bei der Untersuchung aber gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden, erhält der Helfer (nicht aber das THW) hierüber einen gesonderten Bericht des Arztes, um diesen Befund durch den Hausarzt abklären zu lassen.

Die Untersuchungen sind aber immer nur eine Momentaufnahme des aktuellen Gesundheitszustandes. Vom Helfer ist daher ein hohes Maß an Gesundheitsbewusstsein gefordert, um die Eignung bis zur nächsten Untersuchung auch aufrechtzuerhalten.